Übernahme von DEJORIS

Zum November 2021 wurde die Personalplanung DEJORIS von der Michel Development & Consulting GmbH & Co. KG (MICHEL) übernommen. Darüber freuen wir uns sehr.
Um einen unterbrechungsfreien Übergang zu gewährleisten, bieten wir Ihnen an, Ihre Accounts bei DEJORIS weiter zu führen und die bereits an die DEJORIS GmbH gezahlten SaaS-Gebühren anzurechnen.

Wie geht es weiter? Datenschutz und nächste Schritte:

Im Rahmen der Übernahme von DEJORIS wurde auch der Kundenstamm der DEJORIS GmbH mit erworben. Damit die datenschutzrechtlichen Erfordernisse eingehalten werden, möchten wir Ihnen hiermit die notwendigen Informationen mitteilen:
  • Verantwortliche Stelle gemäß Artikel 4 Nr. 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Michel Development & Consulting GmbH & Co. KG, Rennweg 60, 56626 Andernach.

  • Datenkategorien: Kundenstammdaten (Mail, Adresse, Namen).

  • Zweck der Datenverarbeitung: Ansprache zwecks Weiterführung der vertraglichen Leistungen.

  • Rechtsgrundlage für diese Art der Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f) DS-GVO (berechtigtes Interesse). Unser Interesse liegt in der Durchführung unserer vertraglichen Leistungen bzw. Weiterführung der Leistungen der DEJORIS GmbH; Ihr Interesse dürfte in erster Linie auf der reibungslosen Fortsetzung der Geschäftsbeziehung liegen.

  • Datenweitergabe an Dritte: Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

  • Speicherdauer: Wir speichern Ihre Daten zunächst bis zum 23.12.2021. Sollte der Vertrag fortgeführt werden, bis zum Eintreten gesetzlicher Fristen.
  • Datenübermittlung in Drittländer, Automatisierte Entscheidungsfindung: Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in Länder außerhalb der EU und des EWR erfolgt nicht. Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 DS-GVO.

  • Datenschutzbeauftragter: Herr Josef Fink, j.fink@prozessionell.de.

  • Ihre Rechte als betroffene Person: Sie haben als betroffene Person im Sinne der DS-GVO das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO und das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO. Der Anspruch auf Löschung besteht dann nicht, wenn eine Rechtsvorschrift eine weitere Aufbewahrung vorsieht.

  • Zudem haben Sie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DS-GVO i.V.m. § 19 BDSG): Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf

AVV, Auftragsdatenverarbeitungsvertrag

Hier können Sie unsere AVV herunterladen, die u. a. folgende Punkte regelt:
  • Art und Zweck der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten sowie Kategorien betroffener Personen gem. Art. 4 Nr. 1 DS-GVO, gem. Art. 4 Nr. 2 DS-GVO
  • Pflichte und Rechte von Auftragnehmer und Auftraggeber
  • Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DS-GVO (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c DS-GVO)

Bitte senden Sie die AVV zeitnah unterzeichnet zurück an:

Michel Development & Consulting GmbH & Co.KG
Rennweg 60
56626 Andernach


Wenn Sie Fragen haben, sind wir gerne für Sie da. Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@michel-consulting.de oder rufen Sie an: 02632 9876240.
Die Ihnen bekannten Ansprechpartner, Frau Astrid Gärtner und Herr Ludger Michel, werden sich - nun unterstützt vom Michel-Team - auch weiterhin aufmerksam um Sie kümmern.

Was ändert sich?

Im Wesentlichen wird es nur eine Änderung geben: Die SaaS-Gebühr wird aufgrund der internen Abläufe bei MICHEL einmal jährlich im Januar erhoben, nicht mehr rollierend, in Teilbeträgen oder jahresübergreifend. 

Daher erhalten Sie entweder in diesem Jahr noch eine Rechnung über einen etwaigen Differenzbetrag in 2021 oder aber im Januar eine Rechnung für den Differenzbetrag zum vollen Jahr 2022 - immer unter Anrechnung der bereits an die DEJORIS GmbH entrichteten Zahlungen.
Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!